Was tun bei Unfall?
Richtig handeln nach einem Unfall
Ein Verkehrsunfall kann manchmal schneller passieren, als man denkt – selbst kleinere Unachtsamkeiten oder ungünstige Wetterverhältnisse reichen oft schon aus. In einer solchen Stresssituation ist es wichtig, einen klaren Kopf zu bewahren und gezielt die richtigen Schritte einzuleiten. Doch was ist sofort zu tun? Welche Pflichten haben Sie gegenüber Versicherung, Polizei und Unfallbeteiligten? Und wie stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Ansprüche möglichst lückenlos geltend machen können? Auf dieser Seite finden Sie daher nicht nur die wichtigsten Tipps, sondern auch eine übersichtliche Checkliste, mit der Sie vor Ort besonnen reagieren und die Unfallabwicklung optimal vorbereiten können.

Die ersten Schritte nach einem Unfall

Sichern Sie die Unfallstelle
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck in einem Abstand von 50 bis 100 Metern auf.
Warnweste
Eine Warnweste müssen Sie im Auto haben. Und es ist sinnvoll, sie auch anzuziehen. Vor allem auf viel befahrenen Straßen und bei schlechter Sicht.
Erste Hilfe
Leisten Sie Erste Hilfe, wenn nötig, rufen Sie einen Krankenwagen.
Beweissicherung
Dann sammeln Sie Beweise. Dazu gehören Fotos von der Unfallstelle und
den Schäden an den Autos.
Zeugen
Schauen Sie sich nach Zeugen um, nehmen Sie deren Personalien auf.
Unfallklärung
Mit dem Unfallgegner klären, ob die Polizei gerufen werden sollte.
Auf Anfrage müssen Sie dem Unfallgegner Führerschein und Fahrzeugschein zeigen.
Das Wichtigste:
Tauschen Sie Daten aus! Füllen Sie mit dem Unfallgegner gemeinsam den Unfallbericht aus – der gehört in jedes Handschuhfach.
Nicht erschrecken, das Formular mag auf den ersten Blick überwältigend wirken, ist aber vollständig – so wird garantiert nichts vergessen.
Checkliste vor Ort / Leitfaden
Absichern!
Anhalten – Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen. Warndreieck aufstellen (Abstand: 50 bis 150 Schritt längen). Eigene Sicherheit beachten! Unfallzeugen bitten zu warten.
Erste Hilfe leisten!
Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei europaweit unter Tel. 112 (Euronotruf) rufen.
Polizei rufen?
Bei Verletzten, hohem Sachschaden, fehlender Einigung, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder ein Fahrzeug mit Kennzeichen außerhalb der EU ohne Versicherungsnachweis (z. B. grüne Versicherungskarte) beteiligt ist, sollte die Polizei gerufen werden (Euronotruf unter Tel. 112 oder in Deutschland unter Tel. 110).
Verhalten gegenüber der Polizei!
Bei Zweifel über den Unfallhergang lediglich Angaben zu Person und Fahrzeug machen. Ein polizeiliches Verwarnungsgeld nur bei eindeutigem Verschulden akzeptieren.
Eigene Beweissicherung!
Zeugenanschriften notieren, Unfallstelle fotografieren (Übersichtsaufnahme, jeweils aus Richtung der Fahrzeuge, mit eventuell sichtbaren Bremsspuren und Fahrzeugbeschädigungen). Vermessbare Punkte wie z. B. Lichtmasten mitfotografieren. Auf den Verkehr achten! Bei Bagatellschäden die Unfallstelle schnellstmöglich räumen.
Nun komme ich als freier und unabhängiger Sachverständiger zum Einsatz!
Perfekt, Sie sind an dem Punkt angelangt, an dem Sie sich endlich entspannen können. Sie haben die Situation bestens gemeistert, wenn einige oder sogar alle der vorher genannten Punkte abgehakt werden konnten. Wenn nicht auch nicht schlimm, schreiben Sie mir einfach oder rufen mich an, ich komme im Fall eines unverschuldeten Unfalls zu Ihnen oder zum Fahrzeug, wenn es angeschleppt werden musste. Wir machen uns einen Termin zur Schadenaufnahme und ich werde Ihnen ein rechtsgültiges Gutachten unparteiisch und vollständig erstellen. Das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag vor Gericht verwendbar, falls es zu ungerechtfertigten Kürzungen seitens der ersatzhaftpflichtigen Versicherung kommt.
Achtung!
Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen die gesamte Unfallabwicklung (z. B. von Werkstätten, Autovermietungen, gegnerischer Kfz-Haftpflichtversicherung) abgenommen werden soll. Denn hier besteht das Risiko, dass die unabhängigen Berater (Anwalt und Sachverständiger) umgangen werden und Sie nicht vollen Schadenersatz erhalten. Lesen Sie alle Formulare genau durch und unterschreiben Sie insbesondere bei Unklarheiten nicht voreilig.