MFG Kfz-Gutachten Marcel Frenzel Dein unabhängiger und neutraler Kfz-Gutachter

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Warum ich?

Deswegen bin ich für dich da!

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Meine Leistungen

Unfallgutachten

Fahrzeugbewertung

Wertgutachten

Was sagen meine Auftraggeber über mich?

Was tun nach einem Unfallschaden?

  • 1. Kontaktaufnahme

    Rund um die Uhr erreichbar und das auch am Wochenende.

  • 2. Begutachtung

    Begutachtung des Schadens vor Ort in max. 2 Stunden.

  • 3. Gutachtenerstellung

    Unfallgutachten innerhalb von 24 Stunden bei dir und der gegnerischen Versicherung.

  • 4. Auszahlung

    Vollständige und schnelle Auszahlung der Schadenssummer oder Reparatur.

Dein Ratgeber

Wichtig ist, lass dich nicht verunsichern. In einem Haftpflichtschadenfall steht dir das Recht zu, einen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl zu beauftragen und sich unabhängig beraten zu lassen.

Immer dann wenn es zu einem Haftpflichtschaden (also ein Schadenersatzanspruch gegen eine weitere Person besteht) gekommen ist. Denn nur ein unabhängiger Kfz-Sachverständigter berücksichtigt alle relevanten Schadenpositionen rund um den entstandenen Schaden und weist diese entsprechend im Gutachten aus.

Grundsätzlich sind die meisten Werkstätten in der Lage den entstandenen Schaden zu erkennen und somit den notwendigen Reparaturweg festzulegen. Sollte es sich um einen Vertragshändler der entsprechenden Fahrzeugmarke handeln, wird er in der Regel auch Zugriff auf alle nötigen Ersatzteilpreise sowie auf die entsprechenden Reparaturrichtzeiten haben. Problematisch wird es dann, wenn die beauftragte Reparaturwerkstatt nicht über entsprechende Kalkulationsmöglichkeiten verfügt.

Allerdings bezieht sich der entstandene Schadenersatzanspruch aus einem Kfz-Haftpflichtschaden nicht nur auf die notwendig gewordenen Reparaturkosten. Darüber hinaus besteht in vielen Fällen auch ein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung sowie unter Umständen auch ein Anspruch auf eine merkantile Wertminderung. Diese Positionen werden im Regelfall nicht berücksichtigt.

Auch in diesen Fällen solltest du dich von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen beraten lassen. Zum einen entpuppen sich in vielen Fällen augenscheinlich geringe Schäden im Lauf einer genaueren Untersuchung umfangreicher als vermutet (schau in meine Galerie). Des Weiteren werden während einer Fahrzeugbesichtigung durch den Kfz-Sachverständigen neben der Feststellung des entstandenen Schadens auch eventuelle Beweise gesichert und entsprechend dokumentiert. Ob und inwieweit es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt ist für einen Laien nur schwer oder gar nicht zu beurteilen, so dass erst eine entsprechende Schadenkalkulation eine Aussage zur genauen Schadenhöhe zulässt.

Weiterhin können auch verhältnismäßig geringe Schäden, je nach Fahrzeugalter eine Ermittlung der Fahrzeugwerte, wie des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes, notwendig machen. Gerade bei älteren Fahrzeugen haben diese Werte einen großen Einfluss auf die spätere Regulierungssumme und sollten unabhängig ermittelt werden.

Entsprechend der jeweiligen Sachlage und der schadenrelevanten Zahlen wird durch den Kfz-Sachverständigen beurteilt welches Produkt zur Schadenregulierung benötigt wird und dementsprechend erstellt.

Das Grundhonorar für ein Kfz-Sachverständigengutachten richtet sich im Wesentlichen nach der Höhe des entstandenen Schadens. Umfangreiche Schäden verursachen einen höheren Besichtigungs- und Kalkulationsaufwand und wirken sich somit auf die Höhe des Grundhonorars aus. Weitere Kostenpositionen sind Fotokosten sowie eventuelle Fahrt-, Vermessungs- und Fremdkosten. Weiterhin werden in der Regel entsprechende Pauschalen für bürointerne Tätigkeiten und Kosten in Rechnung gestellt, so dass sich die Preisgestaltung individuell an der jeweiligen Sachlage orientiert.

Bei eindeutiger Schuldfrage die schadenregulierende Versicherung. Die Kosten für die Schadenfeststellung sind Bestandteil des Schadenersatzanspruches und müssen entsprechend erstattet werden.

Ist ein Kaskoschaden entsprechend der Vertragsvereinbarungen Ihrer Fahrzeugversicherung eingetreten, sollten Sie umgehend Ihre Versicherung informieren und den Schaden anzeigen. Der zuständige Sachbearbeiter wird Sie über die weitere Vorgehensweise informieren und entsprechend alle relevanten Schritte einleiten.

Grundsätzlich ist Ihre Versicherung aufgrund des bestehenden Versicherungsvertrages weisungsberechtigt. Im Gegensatz zu einem Haftpflichtschaden greift hier das gültige Vertragsrecht und nicht wie im Haftpflichtschadenfall der § 249 BGB. Nach entsprechender Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter wäre eine Beauftragung aber dennoch möglich.

Du hast das Recht die Werkstatt, in der du dein Fahrzeug reparieren lassen möchtest, selbst zu wählen. Da kommt es allerdings auf dein Fahrzeug und der Pflege ganz individuell an. Komme auf mich zu und ich werde dir alles erläutern.

Lass dich nicht von der gegnerischen Versicherung in eine sogenannte „Partnerwerkstatt der Versicherung“ leiten. Die dir dort angebotenen, zum Teil kostenlosen, Leistungen haben letztendlich nur ein Ziel, die Kosten für die Versicherung gering zu halten und unter Umständen Ihre Ansprüche aus Ihrem entstandenen Schaden nicht oder nur teilweise auszugleichen.

Zur Beweissicherung und zur Feststellung des gesamten Schadensumfangs steht dir das Recht zu, einen freien Sachverständigen zu beauftragen. Das Gutachten dient dir zur Beweissicherung, und es werden alle zur Schadensabwicklung erforderlichen Werte wie Schadenshöhe, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert ermittelt. Die Gutachterkosten sind grundsätzlich von der Versicherung des Schädigers zu tragen.

Es sei denn, der Schaden liegt unter 750,- Euro

Man spricht hier von der sogenannten Bagatellgrenze. Jedoch ist auch hier ein Kurzgutachten durchaus gängige Praxis.

Zur Durchsetzung deiner Ansprüche kannst du einen Rechtsanwalt beauftragen. Ist die Haftung unklar oder es sind Personenschäden eingetreten, raten wir dir in jedem Fall einen Anwalt einzuschalten.

Das Anwaltshonorar hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Falls du über keinen eigenen Verkehrsfachanwalt verfügst empfehle ich dir gerne einen unserer Partner.

Übersteigen die vom Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem Totalschaden.

In diesem Fall kannst du dein Fahrzeug unter gewissen Bedingungen trotzdem reparieren lassen.

Eine Reparatur ist möglich, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten zzgl. Wertminderung gemäß Sachverständigengutachten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges nicht mehr als 30 % übersteigen und du dein Fahrzeug nach der Reparatur mindestens 6 Monate weiter nutzt. Lässt du dein Fahrzeug im Totalschadensfall nicht reparieren, hast du Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes deines Fahrzeuges. Du darfst das verunfallte Fahrzeug dann zu dem Restwert veräußern, den der Sachverständige im Gutachten ermittelt hat.

Sollte die Versicherung des Gegners auf einen Kostenvoranschlag bestehen, ist es jedoch ratsam, aus Beweissicherungsgründen, direkt ein Gutachten erstellen zu lassen.

Das offizielle Gutachten porträtiert noch weitaus mehr Aspekte, wie Beweissicherungsfotos, Wertminderung, Nutzungsausfall, Vor- und Altschäden, Reparaturausweitung etc. und ist auch vor Gericht verwertbar.

Eine weitere Möglichkeit liefert das sogenannte Kurzgutachten, welches unter der gesetzlich vorgeschriebenen Bagatellgrenze als gängige Form üblich ist. Auch hier wird alles bildlich festgehalten, um eine wahrheitsgetreue Aussage machen zu können. Die Vorgehensweise und Notwendigkeit der Methode evaluieren wir mit jedem Kunden individuell und nach Sachlage.

Infos zu selbstverschuldeten Kaskoschäden:

Im Regelfall kalkuliere ich einen Kaskoschaden nicht.
Das Gutachten wird stattdessen durch die eigene Versicherung erstellt, wozu ein Sachverständiger geschickt wird, der sich dieser Aufgabe annimmt.

Solltest du dich, im Falle des Wunsches nach einer Kaufberatung, allein gelassen fühlen, oder keinen Rechtsbeistand finden, helfe ich dir auch gerne bei diesen Problemen und stehe dir mit Rat und Tat zur Seite

Hier kannst du mich finden:

Luise-Jahn-Str. 6, 14542 / Werder

Ruf einfach an

+49 176 5537 3856

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